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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

Dieses Kapitel regelt Grundsätzliches, unabhängig ob es bei der Dienstleistung um IT, Websites, Tanz oder Rikscha-Fahrten geht.

I.I. Kommunikation

Bei langfristigen Aufträgen (Aufträge mit Wiederholungen oder mehrtägigen Aufträgen) stellt der Kunde Ruf-Dienst eine eMail-Adresse zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, diese regelmäßig abzurufen. Über diese eMail-Adresse erhält der Kunde ggf. aktuelle Informationen über sein Projekt sowie alle Rechnungen.

Der Kund erhält von Ruf-Dienst eine eMail-Adresse, über welche er Ruf-Dienst über evtl. Änderungen informiert.

I.II. Abweichende Vereinbarungen

Von diesen AGBs abweichende Verinbarungen müssen schriftlich festgelegt werden. Mündlich vereinbarte Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von Ruf-Dienst schriftlich bestätigt wurden.

I.III. Änderungen an den AGBs

Ruf-Dienst behält sich vor diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird dem Kunden per eMail mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb 4 Wochen nach versand der eMail schriftlich, so gilt die Änderung als angenommen.

I.IV. Haftung

Die Teilname an Kursen, Seminaren und Fahrten erfolgt auf eigene Gefahr. Ruf-Dienst übernimmt keinerlei Haftungen bei Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Ruf-Dienst verursacht wurden.

I.V. Spezifische AGB

In den folgenden Kapiteln werden spezielle Regelungen für einzelne Bereiche festgelegt. Diese sind jeweils zu beachten:

II. Webseiten

Dieses Kapitel gilt als Grundlage für die Erstellung, Bereitstellung und Pflege von Webseiten.

II.I.a Hosting über Ruf-Dienst

Falls die Website über Ruf-Dienst gehostet wird, so wird Ruf-Dienst die Seiten über einem von Ruf-Dienst gewählten Drittanbieter veröffentlichen. Ruf-Dienst wird als "Admin-C" für die Domain eingetragen. Alle durch den Drittanbieter entstehenden Kosten gehen zu Lasten von Ruf-Dienst.

Ruf-Dienst verpflichtet sich bei einer Kündigung des Vertrages, auf Wunsch des Kunden alle Rechte an der betroffenen Domain uneingeschränkt und bedingungslos an den Kunden zu übertragen, sofern alle Forderungen von Ruf-Dienst an den Kunden beglichen sind.

II.I.b Hosting über andere Provider

Arbeitet der Kunde mit einem anderen Provider zusammen, die Website wird aber von Ruf-Dienst gepflegt, so leitet der Kunde die Domain auf eine von Ruf-Dienst vorgegebene Adresse weiter. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, so erhält er die geänderten Daten jeweils als ZIP-File zum Download und kann die Daten dann selbst uploaden.

Die monatlichen Gebühren können durch die Verwendung eines anderen Providers leider nicht gesenkt werden, da dies für Ruf-Dienst einen höheren Aufwand bedeutet!

II.II.a Erstellung einer Ruf-Dienst-Standard-Website

Die Erstellung einer Standard-Website mit einem von Ruf-Dienst vorgegebenen Layout erfolgt zu einem vorher vereinbarten Festpreis.

Der Kunde stellt die zu veröffentlichenden Texte, Bilder und Grafiken zur Verfügung, wählt das Layout und die Farben.

Aus diesem Material stellt Ruf-Dienst zunächst eine unvollständige Testseite, damit der Kunde das Layout noch mal absprechen und ggf. Änderungen veranlassen kann. Bis zu 4 verschiedene Testseiten werden von Ruf-Dienst kostenlos erstellt. Danach kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten. Wünscht er weitere Änderungen bzw. gibt er das Layout frei, so gilt der Auftrag als erteilt und es gelten zur Kündigung die unter "Laufzeit" festgelegten Kündigungsfristen.

II.II.b Erstellung einer anderen Website

Zur Erstellung einer anderen Website wird zunächst in einem kostenlosen und unverbindlichen Vorgespräch der Wunsch des Kunden erörtert.

Erteilt der Kunde den Auftrag, so werden alle weiteren Maßnahmen nach Aufwand berechnet.

II.III.a Pflege einer über Ruf-Dienst gehosteten Website (siehe II.II.a)

Die Pflege einer Ruf-Dienst-Standard-Website erfolgt ausschließlich durch Ruf-Dienst.

Die ersten 30 Minuten pro Quartal (siehe Laufzeit) sind jeweils in der monatlichen Gebühr enthalten.

Ab Minute 31 werden jede angefangenen 3 Minuten mit dem anteiligen Stundensatz von Ruf-Dienst berechnet.

II.III.b Pflege einer anderen Website

Die Pflege aller anderen Websiten wird von Anfang an nach Aufwand berechnet. Jede angefangenen drei Minuten werden anteilig mit dem jeweils gültigen Stundensatz von Ruf-Dienst in Rechnung gestellt.

II.IV. Laufzeit

Der Vertrag läuft jeweils bis zum Ende des auf den Vertragsabschluss folgenden Quartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich automatisch um ein weiteres Quartal.

Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen auf Quartalsende!

II.V. Zahlungsbedingungen

Die monatliche Gebühr wird jeweils im ersten Monat für das komplette Quartal im Voraus berechnet.

Die Pflege von Webseiten wird bei Ruf-Dienst-Standard-Websiten mit der nächsten Quartalsrechnung, bei anderen Webseiten nach Fertigstellung berechnet.

Die Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

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III. IT - Support und Service

Dieses Kapitel gilt als Grundlage für IT-Support und Service.

III.I. Berechnung

IT-Service- und -Support-Arbeiten werden komplett nach Aufwand berechnet.

Die Kosten für An- und Abfahrt werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die jeweils aktuelle Preisliste von Ruf-Dienst gilt bei Auftragserteilung als anerkannt!

Jede angefangenen drei Minuten werden mit dem anteiligen Stundensatz berechnet.

III.II. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

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IV. Tanzen

Dieses Kapitel gilt als Grundlage für Tanzunterricht und die Vermittlung Tanzshows.

IV.I.a Berechnung von Tanzunterricht

Tanzunterricht wird komplett nach Aufwand berechnet. GEMA und Raumkosten trägt, sofern nicht anders vereinbart, der Kunde. Die Kosten für An- und Abfahrt werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die jeweils aktuelle Preisliste von Ruf-Dienst gilt bei Auftragserteilung als anerkannt!

IV.I.b Berechnung von Tanzshows

Tanzshows können von Ruf-Dienst selbst durchgeführt oder vermittelt werden. Dabei wird im Voraus ein Paushalbetrag vereinbart, der die An- und Abfahrt, die Show und ggf. eine Vermittlungsgebühr enthalt.

Den Künstern sind geschlossene Umkleideräume und Erfrischungsgetränke zu stellen. Die GEMA ist nicht in der Pauschale enthalten und muss vom Kunden übernommen werden.

IV.II. Zahlung

Die Honorare für Tanzunterricht bzw. Tanzshows sind jeweils zu Beginn der Veranstaltung in bar oder am vorherigen Werktag per Überweisung fällig. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist jeweils das gesamte Honorar am ersten Veranstaltungstag in bar bzw. am vorherigen Werktag per Überweisung fällig.

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V. Rikscha

Dieses Kapitel gilt als Grundlage für Rikscha-Fahrten.

V.I. Berechnung

Bei einer Rikscha-Fahrt werden, sofern nicht anders vereinbart, jede angefangenen 5 Minuten entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste berechnet.

Pauschalpreise können im Vorfeld verabredet werden bzw. werden auch von Ruf-Dienst direkt angeboten.

V.II. Zahlung

Bei Fahrten zu Pauschalpreisen ist der Betrag jeweils bei Fahrtbeginn fällig. Bei Fahrten nach Zeit muss der Betrag direkt am Ende der Fahrt bar bezahlt werden.

Zm Seitenanfang | Stand: 10. Mai 2010 Ruf-Dienst
 

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